MuK Häuser

Alleinerziehende Frauen finden bei MuK Ingrid-Ritter-Stiftung

  • eine Wohnung für die Zeit von bis zu drei Jahren. Auf dieser Grundlage können die Frauen für sich und ihre Kinder Zukunftsperspektiven entwickeln.
  • eine Gemeinschaft von Frauen und Kindern, die alle in einer ähnlichen Situation sind und sich gegenseitig verstehen, unterstützen und weiterbringen können. Gemeinsame Aktionen stärken die Einzelnen und die Gruppe. Veranstaltungen mit Öffnung nach außen helfen, im Wohnumfeld ein nachbarschaftliches Netzwerk zu knüpfen.
    Die Häuser haben keinen Heimcharakter, sondern bieten eine gesicherte Wohnumgebung mit ansprechender Architektur, in der Selbstständigkeit gefördert und gewünscht wird.
  • Information und die Möglichkeit, bei Fragen zu Erziehung und Beruf Referentinnen und Referenten zur Vertiefung der Themen einzuladen und nach Lösungen zu suchen.
  • Professionelle Begleitung durch eine Sozialpädagogin, die den Frauen bei der Integration in Gemeinschaft und Nachbarschaft hilft, die Einzelberatungen anbietet und Gruppengespräche moderiert. Bei Bedarf stellt sie Verbindung zu anderen ämtern und Einrichtungen her.

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhält keine Gewinnanteile und – außer der Erstattung von persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten – keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (§ 4 Nr. 4 Satzung der Ingrid-Ritter-Stiftung)

Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch die Förderung und Verbesserung der Situation von Frauen – vorrangig Alleinerziehender – die mit ihren Kindern in Not geraten sind durch geeignete Maßnahmen. (§ 3 Satzung der Ingrid-Ritter-Stiftung)

Alle "MuK"-Häuser sind so konzipiert, dass sie in gewachsenen Wohngebieten angesiedelt sind, um eine Integration der Frauen in die Nachbarschaft zu gewährleisten. Alle Nachbarn werden von Anfang an beteiligt, um eine "Ghettosituation" zu vermeiden.

Jedes Haus enthält acht abgeschlossene Wohnungen in einer Größe von 50 bis 55 m2 mit Badezimmer und Küche. Weiter befindet sich eine von "MuK" finanzierte und eingerichtete Gemeinschaftswohnung mit Kinderspielecke, Küche und Bad im Erdgeschoss eines jeden Hauses mit Zugang zum Garten und Spielplatz (in Plieningen; in Vaihingen über den Eingang). Diese Gemeinschaftswohnung steht allen Bewohnerinnen offen, sie dient der Kommunikation und gemeinschaftlichen Veranstaltungen wie Hausversammlungen, Kindergeburtstagen u.ä.